Neuregelungen für den Sportbetrieb nach dem Infektionsschutzgesetz ab dem 19.05.2021
Sehr geehrte Damen und Herren, die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2 –Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bringt auch Lockerungen für den Sportbetrieb. Im Folgenden habe ich zur Orientierung die ab morgen, 19.05.2021 geltenden Regelungen zusammengefast: Allgemeine Bestimmungen Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor Pflicht! Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. Die Eltern und andere Zuschauende sollen die Sportanlage während der Nutzungszeiten verlassen, …
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