Coronamaßnahme des Berliner Senats – 10. Infektionsschutzverordnung

Coronamaßnahme des Berliner Senats – 10. Infektionsschutzverordnung

30. Oktober 2020 Allgemein 0

Liebe Mitglieder,

Wie Ihr sicherlich alle erfahren habt, hat der Berliner Senat nunmehr weitere Coronaschutzmaßnahmen erlassen, die auch unmittelbar den VfL Tegel betreffen. Konkret soll ab dem 2. November 2020 eine neue 10. Infektionsschutzverordnung gelten, die im Ergebnis für den VfL Tegel weitgehend wieder einen lockdown bedeuten wird. Sobald der genaue Text der neuen Infektionsschutzverordnung vorliegt, werden wir im Detail prüfen, in welchem Maße wir Regelungen für den Betrieb im VfL Tegel treffen müssen.

Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass wieder der Sportbetrieb weitgehend eingeschränkt werden wird und dass auch unsere neue Vereinsgastronomie im November den Betrieb praktisch einzustellen hat. Wir bedauern die Entwicklung natürlich sehr und hoffen, dass die nun beschlossenen Einschränkungen auch wirklich nur für den November gelten werden.

Informationen zu den konkreten Auswirkungen auf Euren Sportbetrieb werdet ihr von Euren Abteilungen erhalten. Die Geschäftsstelle des VfL Tegel wird weiterhin im Betrieb bleiben.

Für heute wünsche ich Euch alle, dass Ihr gesund bleibt, positiv in die Zukunft blickt und Euch nicht unterkriegen lasst.

Mit sportlichen Grüßen
Friedhelm Dresp
Präsident

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