Training in Corona-Zeiten

Training in Corona-Zeiten

10. August 2020 Allgemein 0

Regeln für die Nutzerinnen und Nutzer der Sporthallen

Bei jedem Training muss eine Anwesenheitsliste geführt werden!

Die maximal mögliche Gesamtzahl der zeitgleich zulässigen Nutzenden orientiert sich an der Größe der Sporthalle und der gewünschten Sportausübung. Dabei gelten folgende Vorgaben:

Soweit Kontaktsport ausgeübt werden darf, darf die vorgegebene maximale Personenzahl für eine Trainingsgruppe nicht überschritten werden. (=30 Personen in einem Hallenteil von ca. 15x27m)

Bezogen auf die Größe unserer Halle dürfen wir max. 22 Personen pro Trainingsgruppe bewegen!

Die maximal mögliche Belegung der Umkleidekabinen der Reinickendorfer Sporthallen wird durch die Schulhausmeister an der jeweiligen Kabinentür ausgehangen.

Wir bitten darum möglichst in Sportsachen zu erscheinen.

Der Aufenthalt aller nicht zur eigentlichen Nutzergruppe zählenden Personen in der Sporthalle ist auf die Gesamtzahl der zulässigen Personen anzurechnen und mit einer Vorgabe von rd. 10 m² bei der Berechnung der zulässigen Gesamtpersonenzahl in Ansatz zu bringen.

Hiervon ausgenommen ist das Bringen und Abholen von Kindern zu und von ihren jeweiligen Sportangeboten, soweit die Kinder hierzu nicht selbständig in der Lage sind und die Sporthalle nach dem Bringen bzw. Abholen der Kinder unverzüglich verlassen wird.

Wir bitten auf Zuschauer im Trainingsbetrieb zu verzichten.
Bei einem Probetraining im Kinderbereich darf max. 1 Elternteil zusehen, dieses muss einen Mundschutz im gesamten Zeitraum tragen.

Mund-Nasen-Bedeckung
In allen Räumen einschließlich Fluren, Toiletten, Umkleiden usw. der gedeckten Sportanlage ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht während der eigentlichen Sportausübung für die Sportlerinnen und Sportler sowie die Trainerinnen und Trainer. Zuschauerinnen und Zuschauer sowie sonstige Begleitpersonen haben während ihres Aufenthaltes in der gedeckten Sportanlage durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Verantwortung
Für die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und dieses Hygienekonzeptes während der Nutzung sind grundsätzlich die nutzenden Sportorganisationen selbst verantwortlich.
Die Verantwortung wird durch die Übungsleitenden ausgeübt.

Nach jedem Training sind die Matten gründlich zu reinigen und zu desinfizieren!!!

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